Betreuung durch Ayusa International
Wir legen größten Wert auf die Betreuung. Als einzige Au pair Agentur in Deutschland stellen wir darum jeder Gastfamilie und jedem Au pair eine qualifizierte und erfahrene örtliche Betreuerin zur Seite. Diese lokale Betreuungsperson besucht Sie bereits während des Bewerbungsprozesses zu Hause, um das Programm mit Ihnen unverbindlich zu besprechen und auch, um sich einmal das zukünftige Au pair Zimmer anzuschauen. Während der gesamten Programmdauer steht die Ayusa Betreuerin Ihnen und Ihrem Au pair mit Rat und Tat zur Seite. Ca. 3-4 Wochen nach Ankunft des Au pairs sowie nach ca. 3 Monaten findet ein persönlicher Besuch statt. Hier erfahren Sie noch mehr über unsere lokalen Betreuerinnen.
Die Betreuungsleistungen im Überblick:
Persönlicher und unverbindlicher Besuch in Ihrem Zuhause vorab
Vorauswahl der Au pairs nach Verfügbarkeit
ausführliches Handbuch mit vielen Tipps rund um das Programm
Vorbereitung auf Ihre Gespräche (Telefonat oder Videotelefonat) mit Ihrem potentiellen Au pair
Direkter Kontakt zu unseren Au pairs
Unterstützung bei Formalitäten (Versicherung, Visum, An- und Abreise des Au pairs)
Ayusa Betreuer:in in Ihrer Nähe
24-Stunden Notfallnummer
Ihr Weg zum Au pair - Schritt für Schritt
Zum Schutz der Gastfamilie und des Au pairs wird vor Antritt des Programms der Gastfamilien- und Au pair Vertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Beschreibung der Tätigkeiten eines Au pairs, die Aufgaben der Gastfamilie, die maximale Wochenarbeitszeit, die Urlaubsregelung, die Vergütung, den Beginn und die Vertragsdauer. Zudem sind auch die Kündigungsfristen (2 Wochen) beschrieben. Als Gastfamilie unterschreiben Sie zudem einen Vermittlungsvertrag mit Ayusa e.V., in dem unsere Leistungen, die Kosten und die Rückerstattungsmodalitäten aufgeführt sind.
Laut Gesetzgeber sind Gastfamilien dazu verpflichtet, Au pairs während der gesamten Programmdauer zu versichern (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Die Kosten werden von der Gastfamilie getragen.
Die Au pair Versicherung funktioniert wie eine Privatversicherung, d.h. Kosten müssen vorab eigenständig getragen werden und werden dann nach Einreichen der Rechnungen an die Versicherung von dieser zurückerstattet. Ayusa arbeitet diesbezüglich mit der Au pair Versicherung Dr. Walter GmbH zusammen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von uns nach der Vermittlung des Au pairs oder gern auch vorab bei Nachfrage. Gern können Sie selbstverständlich auch Ihren eigenen Versicherungsträger zum Abschluss einer Au pair Versicherung über die gesamte Programmdauer nutzen.
Die Agentur für Arbeit schreibt auf Ihrer Webseite folgendes über das Au pair Programm in Deutschland:
„Die Au-pair-Beschäftigung beinhaltet die zeitlich begrenzte Aufnahme von ausländischen Staatsangehörigen in deutsche Gastfamilien. Für den ausländischen Staatsangehörigen steht der Kulturerwerb und die Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse im Vordergrund. Als Gegenleistung für die Vermittlung dieser Kenntnisse unterstützt das Au pair die Gasteltern bei der Betreuung der minderjährigen Kinder.
Ein Au-pair, das nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des EWR oder der Schweiz besitzt, benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum/Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Dieser Aufenthaltstitel wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) und der Ausländerbehörde erteilt, wenn die Agentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme zugestimmt hat.
Au-pairs aus den übrigen EU/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen keine Erlaubnis der Agentur für Arbeit, um eine Au-pair-Beschäftigung aufzunehmen.
Au-pairs aus EU/EWR-Staaten wird von der Melde- beziehungsweise Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Amts wegen ausgestellt.“
Au pairs aus den USA, UK, Kanada, Australien und Neuseeland
Au pairs aus den oben genannten Ländern können erst nach Ankunft in Deutschland den Aufenthaltstitel erwerben und reisen mit einem Touristenvisum ein.
Bevor ein Visum ausgestellt werden kann, muss sich das Au pair bei der jeweiligen Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) des Wohnorts der Gastfamilie anmelden. Dies sollte innerhalb der ersten Tage geschehen. Erst danach kann ein Au pair Visum bei der Ausländerbehörde im Wohnort der Gastfamilie beantragt werden. Gastmutter oder Gastvater sollten das Au pair begleiten.
Au pairs aus Afrika und Südamerika
Au pairs aus Afrika und Südamerika müssen generell vor Ankunft in Deutschland ihr Visum beantragen. Dazu muss das Au pair bei der zuständigen deutschen Botschaft (bzw. beim zuständigen Konsulat) im Heimatland einen Antrag einreichen. Dieser wird in Deutschland von der zuständigen Agentur für Arbeit sowie der Ausländerbehörde im Wohnort der Gastfamilie geprüft und bestätigt. Die gesamte Bearbeitungszeit kann 4 – 12 Wochen dauern.
Das ausgestellte Au pair Visum ist dann für 3-6 Monate gültig und muss vor Ablauf der Frist bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland verlängert werden. Das ist normalerweise unproblematisch. Auch hier muss vorher eine Anmeldung bei der Meldebehörde getätigt werden. Die Gastfamilie sollte das Au pair bei diesen Behördengängen begleiten.
Genauere Informationen und welche Formulare eingereicht werden müssen, erfahren Sie rechtzeitig von Ayusa International e.V. Bitte beachten Sie, dass das Au pair erst nach Erhalt des Au pair Visums und der Arbeitserlaubnis den Dienst antreten darf.
Bereit für den 1. Schritt?
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