Betreuung durch Ayusa International

Wir legen größten Wert auf die Betreuung. Als einzige Au pair Agentur in Deutschland stellen wir darum jeder Gastfamilie und jedem Au pair eine qualifizierte und erfahrene örtliche Betreuerin zur Seite. Diese lokale Betreuungsperson besucht Sie bereits während des Bewerbungsprozesses zu Hause, um das Programm mit Ihnen unverbindlich zu besprechen und auch, um sich einmal das zukünftige Au pair Zimmer anzuschauen. Während der gesamten Programmdauer steht die Ayusa Betreuerin Ihnen und Ihrem Au pair mit Rat und Tat zur Seite. Ca. 3-4 Wochen nach Ankunft des Au pairs sowie nach ca. 3 Monaten findet ein persönlicher Besuch statt. Hier erfahren Sie noch mehr über unsere lokalen Betreuerinnen.

Die Betreuungsleistungen im Überblick:

  • Persönlicher und unverbindlicher Besuch in Ihrem Zuhause vorab 

  • Vorauswahl der Au pairs nach Verfügbarkeit

  • ausführliches Handbuch mit vielen Tipps rund um das Programm

  • Vorbereitung auf Ihre Gespräche (Telefonat oder Videotelefonat) mit Ihrem potentiellen Au pair

  • Direkter Kontakt zu unseren Au pairs

  • Unterstützung bei Formalitäten (Versicherung, Visum, An- und Abreise des Au pairs)

  • Ayusa Betreuer:in in Ihrer Nähe

  • 24-Stunden Notfallnummer

Ihr Weg zum Au pair - Schritt für Schritt

Bewerbungsunterlagen

Der erste Schritt ist das Ausfüllen einer unverbindlichen Gastfamilienbewerbung. Anschließend erhalten Sie von uns weitere Unterlagen zum ausfüllen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie auch um zwei Referenzen bitten müssen. 

Persönliches Gespräch

Zeitgleich wird sich eine Ayusa Betreuerin in Ihrer Nähe bei Ihnen melden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Das Gespräch sollte bei Ihnen zu Hause und mit möglichst allen Familienmitgliedern stattfinden.

Au pair Profile ansehen & Kontaktaufnahme

Parallel zum Gespräch mit der Ayusa Betreuerin können Sie damit beginnen, unsere Au pairs zu kontaktieren. Alle verfügbaren Au pair Profile finden Sie hier. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne die Kontaktdaten eines bestimmten Au pairs zu.

Vermittlung und Vertragsabschluss

Wenn Sie und ein Au pair sich füreinander entschieden, kommt es zum Vertragsabschluss. Sie unterschreiben einen Arbeitsvertrag mit dem Au pair, sowie einen Vermittlungsvertrag mit uns. Jetzt erst werden die Gebühren fällig.

Programmvorbereitung

Sie legen gemeinsam mit dem Au pair die genauen Programmdaten (Start & Dauer) fest. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf den Aufenthalt Ihres Au pair (Versicherungsabschluss, Flugbuchung etc.).

Ankunft Ihres Au pairs

Endlich! Sie holen Ihr Au pair vom Flughafen ab. Ihre  Ayusa Betreuerin ruft auf jeden Fall innerhalb der ersten paar Tage bei Ihnen an und besucht Sie innerhalb der ersten 3-4 Wochen in Ihrem Zuhause.

Betreuung während des Jahres

Ihre Betreuerin meldet sich regelmäßig bei Ihnen und Ihrem Au pair, beantwortet Fragen und gibt vor allem in der Anfangszeit viele Tipps und Ratschläge zur Eingewöhnung. Es finden auch einmal pro Quartal Au pair Treffen statt.

Vertragsende und Neuvermittlung

Einige Monate bevor Ihr Au pair wieder die Heimreise antritt, sollten Sie sich überlegen, ob Sie das Konzept Au pair noch ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall stellen wir Ihnen neue potentielle Au pairs vor.

Der Vertrag

Zum Schutz der Gastfamilie und des Au pairs wird vor Antritt des Programms der Gastfamilien- und Au pair Vertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Beschreibung der Tätigkeiten eines Au pairs, die Aufgaben der Gastfamilie, die maximale Wochenarbeitszeit, die Urlaubsregelung, die Vergütung, den Beginn und die Vertragsdauer. Zudem sind auch die Kündigungsfristen (2 Wochen) beschrieben. Als Gastfamilie unterschreiben Sie zudem einen Vermittlungsvertrag mit Ayusa e.V., in dem unsere Leistungen, die Kosten und die Rückerstattungsmodalitäten aufgeführt sind.

Die Versicherung des Au pairs

Laut Gesetzgeber sind Gastfamilien dazu verpflichtet, Au pairs während der gesamten Programmdauer zu versichern (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Die Kosten werden von der Gastfamilie getragen.

Die Au pair Versicherung funktioniert wie eine Privatversicherung, d.h. Kosten müssen vorab eigenständig getragen werden und werden dann nach Einreichen der Rechnungen an die Versicherung von dieser zurückerstattet. Ayusa arbeitet diesbezüglich mit der Au pair Versicherung Dr. Walter GmbH zusammen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von uns nach der Vermittlung des Au pairs oder gern auch vorab bei Nachfrage. Gern können Sie selbstverständlich auch Ihren eigenen Versicherungsträger zum Abschluss einer Au pair Versicherung über die gesamte Programmdauer nutzen. 

Das Au pair Visum

Die Agentur für Arbeit schreibt auf Ihrer Webseite folgendes über das Au pair Programm in Deutschland:

„Die Au-pair-Beschäftigung beinhaltet die zeitlich begrenzte Aufnahme von ausländischen Staatsangehörigen in deutsche Gastfamilien. Für den ausländischen Staatsangehörigen steht der Kulturerwerb und die Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse im Vordergrund. Als Gegenleistung für die Vermittlung dieser Kenntnisse unterstützt das Au pair die Gasteltern bei der Betreuung der minderjährigen Kinder.

Ein Au-pair, das nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des EWR oder der Schweiz besitzt, benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum/Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Dieser Aufenthaltstitel wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) und der Ausländerbehörde erteilt, wenn die Agentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme zugestimmt hat.

Au-pairs aus den übrigen EU/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen keine Erlaubnis der Agentur für Arbeit, um eine Au-pair-Beschäftigung aufzunehmen.

Au-pairs aus EU/EWR-Staaten wird von der Melde- beziehungsweise Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Amts wegen ausgestellt.“

Au pairs aus den USA, UK, Kanada, Australien und Neuseeland

Au pairs aus den oben genannten Ländern können erst nach Ankunft in Deutschland den Aufenthaltstitel erwerben und reisen mit einem Touristenvisum ein.

Bevor ein Visum ausgestellt werden kann, muss sich das Au pair bei der jeweiligen Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) des Wohnorts der Gastfamilie anmelden. Dies sollte innerhalb der ersten Tage geschehen. Erst danach kann ein Au pair Visum bei der Ausländerbehörde im Wohnort der Gastfamilie beantragt werden. Gastmutter oder Gastvater sollten das Au pair begleiten.

Au pairs aus Afrika und Südamerika

Au pairs aus Afrika und Südamerika müssen generell vor Ankunft in Deutschland ihr Visum beantragen. Dazu muss das Au pair bei der zuständigen deutschen Botschaft (bzw. beim zuständigen Konsulat) im Heimatland einen Antrag einreichen. Dieser wird in Deutschland von der zuständigen Agentur für Arbeit sowie der Ausländerbehörde im Wohnort der Gastfamilie geprüft und bestätigt. Die gesamte Bearbeitungszeit kann 4 – 12 Wochen dauern.

Das ausgestellte Au pair Visum ist dann für 3-6 Monate gültig und muss vor Ablauf der Frist bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland verlängert werden. Das ist normalerweise unproblematisch. Auch hier muss vorher eine Anmeldung bei der Meldebehörde getätigt werden. Die Gastfamilie sollte das Au pair bei diesen Behördengängen begleiten.

Genauere Informationen und welche Formulare eingereicht werden müssen, erfahren Sie rechtzeitig von Ayusa International e.V. Bitte beachten Sie, dass das Au pair erst nach Erhalt des Au pair Visums und der Arbeitserlaubnis den Dienst antreten darf.

Bereit für den 1. Schritt?

Über unsere Gastfamilienbewerbung können Sie unkompliziert und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.